Die Reiseversicherung – Tipps zu Abschluss und Auswahl

Die Reiseversicherung – Tipps zu Abschluss und Auswahl
Photo by Humphrey Muleba / Unsplash

Wenn jemand eine Reise tut… dann sollte er sich gut absichern! Ob eine Fernreise nach Australien oder Wanderferien in den Alpen – unerwartete Situationen können immer eintreten. So kann es passieren, dass der Urlaub im letzten Moment abgesagt werden muss oder ärztliche Behandlung im Ausland nötig wird. Wer sich schon im vorneherein durch eine Reiseversicherung absichert, kann unerwartete, hohe Ausgaben vermeiden. Die schönste Zeit des Jahres soll schließlich sorgenfrei sein!

Welche Reiseversicherungen gibt es?

Vor den Ferien sollte erst einmal  überlegt werden, welche Versicherung nötig ist. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen:

  • Auslandsreisen-Krankenversicherung
    Bei Krankheit oder Unfall im Ausland übernimmt sie die Kosten für die Behandlung und (meist) auch für den Rücktransport in die Heimat. Empfohlen für alle Reisen außerhalb Europas.
  • Reiserücktrittsversicherung
    Muss die Reise abgesagt oder vorzeitig abgebrochen werden, übernimmt diese Reiseversicherung die Stornokosten. Empfohlen für alle Reisen, bei denen im Voraus Hotelzimmer gebucht wird.
  • Reisegepäckversicherung
    Geht das Gepäck verloren, kommt die Reiseversicherung dafür auf. Empfohlen für längere Ferien, in denen viel/wertvolles Gepäck mit auf die Reise geht.

Vor Abschluss der Versicherung sollten die Versicherungsbedingungen erst durchgelesen und dann mit dem Versicherungsmakler besprochen werden. Wichtiger noch als der Preis sind gute Bedingungen und ein umfassender Service, der allzeit erreichbar ist (24-Stunden-Hotline).

Soll ich die unterschiedlichen Reiseversicherungen im Paket buchen?

Viele Reisebüros bieten die Versicherungen als zusätzlichen Service für Urlauber im Paket an. Stiftung Warentest rät von der Sammelversicherung ab. Reisende sollten sich lieber etwas Zeit nehmen und die einzelnen Versicherungen separat buchen, um unnötige Zusatzbausteine zu vermeiden.

Worauf muss ich beim Abschluss einer Auslandsreisen-Krankenversicherung achten?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt außerhalb von Europa weder die Kosten für den Arzt, noch für die Medikamente oder den Krankenhausaufenthalt. Wer das Pech hat, in den USA oder in Australien krank zu werden, muss unter Umständen zehntausende Euro berappen. Bei Privatversicherten ist die Auslandsreisen-Krankenversicherung meist bereits im Tarif inkludiert. Auf jeden Fall sollte dies vor Antritt der Reise überprüft werden.

Die Reiseversicherung gibt es als Einzelversicherung und als Jahresvertrag. Jahresverträge gibt es bereits ab etwa 20 Euro, die mehrere Reisen bis zu insgesamt 56 Tagen versichern.

Achten Sie beim Abschluss der Versicherung auf folgende Punkte:

  • Es sollte nicht nur der medizinisch notwendige Rücktransport in das Heimatland, sondern auch der medizinisch sinnvolle Rücktransport versichert sein
  • Für Familien mit Kindern lohnt sich die Familienversicherung
  • Prüfen Sie, ob eine Obergrenze für die erstatteten Kosten angegeben wird
  • Jahresverträge sind meist günstiger, sollten Sie mehr als einmal pro Jahr verreisen
  • Achten Sie bei Jahresverträgen auf die maximale Reisedauer (z.B. 50 Tage pro Jahr)
  • Einige Anbieter beschränken den Schutz auf private Aufenthalte, andere schließen berufliche Reisen mit ein

Tipp: Für lange Aufenthalte, die über acht Wochen dauern, braucht es eine Auslandskranken-Versicherung mit Langzeitschutz. Stiftung Warentest empfiehlt hier Tarife ohne Selbstbeteiligung.

Brauche auch für die EU eine Auslandsreisen-Krankenversicherung?

Im Grunde nein. Die Krankenkasse übernimmt für alle gesetzlich Versicherten die Kosten. Patienten aus der EWR und der Schweiz haben Anspruch auf alle Leistungen, die während des Aufenthaltes medizinisch notwendig sind (z.B. Beinbruch, Virusinfektion, wichtige Vorsorgeuntersuchung). Notwendig dafür ist entweder eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder eine Ersatzbescheinigung (PEB). Früher mussten Formulare beantragt werden, etwa der E 111, heute ersetzt die Karte all diese.

Hinweis: Für den Krankenrücktransport nach Deutschland oder Österreich übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht die Kosten! Wer also nicht in Neapel, sondern gleich in Deutschland behandelt werden will, muss diesen Service bzw. den Transport selbst bezahlen – außer er hat eine private Reiseversicherung abgeschlossen.

Worauf muss ich beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung achten?

Dazwischenkommen kann immer etwas – entweder die eigenen Eltern werden krank oder die Kinder oder… Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten, falls dies eintrifft. Die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung kann entweder für eine einzelne Reise, oder aber als Jahresversicherung abgeschlossen werden – ähnlich wie die Kfz Versicherung. Auch bei der Jahresversicherung ist allerdings nur eine bestimmte Anzahl von Tagen versichert.

  • Nutzen Sie Kombitarife mit Reiseabbruch- und Reiserücktrittsversicherung
  • Achten Sie darauf, dass möglichst viele unerwartete Ereignisse ganz konkret abgesichert bzw. aufgelistet sind: Krankheit, Unfall, Jobverlust, Tod, Terroranschläge in der gewählten Reisedestination
  • Jahresverträge sind oft günstiger: Wer mehr als einmal pro Jahr verreist, sollte einen Jahresvertrag abschließen (ab 50 €)
  • Die Unterschiede zwischen Tarif mit und ohne Selbstbeteiligung liegen oft nur bei etwa 20 Euro… beim Reiseschutz bzw. der Reiseabbruchversicherung zahlt es sich oft aus, den Eigenanteil zu vermeiden, da dieser meist bei etwa 20 % der Stornogebühren liegt. Lassen Sie den Tarif auf jeden Fall auch ohne Selbstbehalt berechnen!
  • Abschluss und Bezahlung der Prämie spätestens 30 Tage vor Urlaubsantritt

Wenn ich im Urlaub plötzlich krank werde – bezahlt die Reisekrankenversicherung den Rückflug?

Nein. Bei „leichten“ Erkrankungen, etwa einer Magen-Darm-Erkrankung, werden die Kosten für den vorzeitigen Rückflug nicht von der Auslandsreise-Krankenversicherung ersetzt. Hier ist die Reiseabbruchversicherung zuständig, sie bezahlt den vorzeitigen Rückflug und die Kosten für den Abbruch. Die Reiseabbruchversicherung ist meist Teil der Reiserücktrittsversicherung.

Im gewählten Urlaubsort gab es einen Terroranschlag oder politische Unruhen. Bezahlt die Reiserücktrittsversicherung die Umbuchung bzw. die Stornokosten, wenn ich nicht mehr in das betroffene Land fahren möchte?

Leider nein. Bei politischen Unruhen oder Terroranschlägen bezahlt die Rücktrittsversicherung in der Regel nicht. Allerdings kann es sein, dass der Reiseveranstalter eine kostenlose Umbuchung bezahlt, auch dann, wenn es noch keine Reisewarnung gibt. Gibt das Auswärtige Amt jedoch eine Reisewarnung heraus, erstattet der Reiseveranstalter im Regelfall das Geld. Verschaffen Sie sich am besten noch vor Antritt der Reise einen Überblick über die Konditionen.

Brauche ich eine Reisegepäckversicherung?

Diese Reiseversicherung ist relativ teuer und bezahlt nur dann, wenn bestimmte Auflagen eintreten. Dem Durchschnittsreisenden ist die Versicherung nicht zu empfehlen. Sinn macht sie für ganz bestimmte Personengruppen, etwa für Menschen, deren Gepäck teure Foto- und Filmausrüstung, Schmuck- und Wertsachen oder EDV-Geräte umfasst.

Meine Versicherung will nicht bezahlen. Wohin kann ich mich wenden?

Stellt sich die Versicherung quer, können sich österreichische Kunden an die Schlichtungsstelle der Versicherungsmakler oder an den österreichischen Konsumentenschutzverband wenden. Suchen Sie Kontakt zu einem Mediator bzw. einer Mediatorin, bevor Sie sich an einen Anwalt wenden.