Ablebensversicherung in Österreich

Ablebensversicherung in Österreich
Photo by Marco Rickhoff / Unsplash

Eine Ablebensversicherung ist eine Versicherung, die eine einzelne Person abschließt, um sich gegen den eigenen Todesfall, das Erleben eines bestimmten Zeitpunktes, etwa der Eintritt des Rentenalters, gegen schwere Krankheiten oder Erwerbsunfähigkeit abzusichern.

Die Versicherung wird, wenn ein Schaden eintritt, oder ein bestimmter Zeitpunkt erreicht wird, entweder an den Versicherungsnehmer selbst ausgezahlt, oder, zum Beispiel im Todesfall, an die Hinterbliebenen. Die Höhe der zu zahlenden Versicherungssumme ist bei Vertragsabschluss zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherung vereinbart worden.

Private Rentenversicherungen zählen auch zu den Lebensversicherungen. Im Gegensatz zu den Sozialversicherungen, die in Österreich Pflicht sind, gehört die Ablebensversicherung zu den freiwilligen Versicherungen. Die wohl am meisten genutzten Ablebensversicherungen sind die Risikolebensversicherung als Hinterbliebenenschutz und die private Rentenversicherung.

Mehr dazu lesen Sie auch in unserem Beitrag zu freiwillige Pensionsversicherung in Österreich.

Risikolebensversicherung als Ablebensversicherung

Wenn es in einer Familie einen Hauptverdiener gibt, ist es möglich für den Partner und die Kinder eine Risikolebensversicherung abschließen. Daneben können Eltern für ihre Kinder oder erwachsene Kinder für ihre Eltern eine Risikolebensversicherung abschließen.

Sollte der Todesfall des Versicherungsnehmers eintreten, wird die vorher vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Hinterbliebenen über einen längeren Zeitraum ihre Lebenshaltungskosten decken können.

Daneben sollen auch laufende Darlehen oder Kredite, etwa für ein Haus oder eine Wohnung, mit der Risikolebensversicherung weitergezahlt werden können.

Bei Abschluss einer Risikolebensversicherung werden die Laufzeit und die Versicherungssumme der Versicherung festgelegt. Die zu leistenden Beiträge richten sich nach der Laufzeit, der Versicherungssumme und dem Eintrittsalter des Versicherungsnehmers. Auch der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers spielt eine Rolle. Auf die Versicherungssumme, die im Todesfall an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird, braucht keine Erbschaftssteuer entrichtet zu werden.

Private Rentenversicherung

Da es immer mehr ältere Menschen gibt, und der Mensch heutzutage ein viel höhere Alter erreicht als früher, sind auch die Laufzeiten von Pensionen viel länger geworden als in früheren Zeiten. Dies sind unter anderem Gründe dafür, dass das Pensionsniveau stetig sinkt. Um sich auch im Alter einen ähnlichen Lebensstandard leisten zu können wie während des Berufslebens, schließen heute immer mehr Menschen eine private Rentenversicherung ab.

Private Rentenversicherungen sind im Allgemeinen sehr flexibel. Man kann den Versicherungsbeginn und die Laufzeit selber festlegen, wobei die Laufzeit mindestens 15 Jahre betragen sollte, damit sich die Versicherung lohnt. Darüber hinaus muss man sich die Lebensversicherung nicht zwangsläufig wie eine Pension in monatlichen Beträgen auszahlen lassen. Es ist möglich, den gesamten Versicherungsbetrag nach Ablauf der Versicherungslaufzeit zu erhalten.

Somit muss man die Lebensversicherung auch nicht als Rente verwenden, sondern kann sie zum Beispiel dazu nutzen, einen Kredit zu tilgen, ein Haus zu kaufen oder für die Ausbildung der Kinder verwenden.