Die mündelsichere Veranlagung – Ein Garant für Sicherheit

Die mündelsichere Veranlagung – Ein Garant für Sicherheit
Photo by Anja Bauermann / Unsplash

Bei der genaueren Beschäftigung mit diversen Wertpapieren und Fonds taucht immer wieder der Begriff „mündelsicher“ auf. Gerade unerfahrene Anleger fragen sich immer wieder welches Maß an Sicherheit die Anlagemöglichkeiten dieser Art aufweisen. Schließlich wollen selbst Investoren mit niedriger Risikoaversion einen Teil ihres Vermögens in Sicherheit wissen. Das schwer verdiente Geld soll nicht einfach so verspekuliert und nur mehr zum Gewinn der Banken werden. Wir können aber auch aufzeigen, dass praktisch kein Portfolio ohne mündelsichere Anlagen auskommt.

Was bedeutet „mündelsicher“?

Der Begriff stammt aus der Vermögensverwaltung. Wenn ein Verwalter das Vermögen einer unmündigen Person (minderjährige Kinder, Pflegebefohlene und Menschen unter einer Vormundschaft) betreut, dann darf er laut Gesetzgeber nur in mündelsichere Anlagen investieren. Es handelt sich dabei in erster Linie um Spareinlagen (Sparbuch, Tagesgeld und Festgeld) und um spezielle Anleihen, die ein Tripple A Rating aufweisen. Liegenschaften bzw. Grundstücke ohne große Belastungen können sich ebenfalls in einer mündelsicheren Veranlagung befinden.

Hinweis: Der Staat legt genaue Maßstäbe für das Mündelgeld fest und bestimmt auch welche Wertpapiere diesen Titel tragen dürfen. Weitere Informationen bietet das
Bundesministerium für Finanzen. In Deutschland sind die §§ 1806 ff BGB zu bezüglich Mündelsicherheit zu beachten.