Einlagensicherung in Österreich

Um den Sparern in Österreich einen Schutz ihrer Spareinlagen garantieren zu können, wurde ein gesetzlicher Rahmen geschaffen, der die Spareinlagen bis zu einer bestimmten Höhe sicherstellen. Ein Gesetz regelt dazu die Pflichten eines jeden österreichischen Kreditinstitutes.

Einlagensicherung in Österreich
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Welches Gesetz regelt die Einlagensicherung?

Seit 15.08.2017 gilt das Bundesgesetz zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung, das im Bundeskanzleramt online nachzulesen ist: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009251

Das Fundament des österreichischen Bundesgesetzes bildet die EU-Richtlinie 2014/49/EU vom 16. April 2014.

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0049&from=DE

Was ist die Anlegerentschädigung?

Die Anlegerentschädigung bietet einen Schutz vor Verlusten aus Wertpapierdienstleistungen an. Außerdem werden mit dieser Entschädigung auch die Beiträge zur Abfertigung und Selbstständigenvorsorge abgesichert. Diese Absicherung wird ebenfalls von den österreichischen Sicherungseinrichtungen wahrgenommen.

Bis zu welcher Höhe gilt die Einlagensicherung?

Pro Kunde und Bank wird eine Einlage bis zu 100.000,- Euro (inklusive Verzinsung innerhalb dieses Rahmens) gesichert.

Welche Einlagen sind gesichert?

Die Einlagensicherung gilt nicht nur für ÖsterreicherInnen.

Gesichert sind alle Einlagen auf österreichischen Kreditinstituten, die sowohl von natürlichen als auch von nicht-natürlichen Personen (z.B.: Personengesellschaft) getätigt wurden.

  • Bausparverträge
  • Guthaben auf dem Girokonto
  • Sparbücher

Welche Einlagen sind nicht gesichert?

Schuldverschreibungen und Wertpapierdepots sind keine Einlagen im Sinne der Einlagensicherung. Ebenso nicht gesichert werden Einlagen von Pensions- und Rentenfonds.

Welche natürlichen oder nicht-natürlichen Personen sind von der Einlagensicherung ausgeschlossen?

  • Finanzinstitute
  • Gebietskörperschaften (Länder und Gemeinden)
  • Kreditinstitute
  • Staaten
  • Wertpapierfirmen
  • Zentralverwaltungen

Welche Einrichtungen sind für die Einlagensicherung zuständig?

Die Sicherungseinrichtungen sind als Fonds konzipiert. Jedes EU-Mitgliedsland hat die Pflicht, solch einen Fonds einzurichten. Das Geld wird von den jeweiligen Banken zur Verfügung gestellt.

  • Einlagensicherung der Banken und Bankiers Ges.m.b.H.
  • Hypo-Haftungs Ges.m.b.H
  • Österreichische Raiffeisen-Einlagensicherung eGen
  • Sparkassen-Haftungs AG
  • Volksbank Einlagensicherung eGen

Die Einlagensicherung der Banken und Bankiers Ges.m.b.H.

Eine der im Gesetz vorgesehenen Sicherungseinrichtungen ist die Einlagensicherung der Banken und Bankiers Ges.m.b.H., mit Sitz in der Börsegasse in Wien. Diese Einrichtung gewährleistet die Auszahlung getätigter Einlagen im Falle einer Insolvenz oder Nichtverfügbarkeitserklärung des Kreditinstitutes. Das Institut verfügt über ein Frühwarnsystem, das Risiken einer bestimmten Bank rechtzeitig erkennen und dementsprechend handeln kann.

Die Hypo-Haftungs Ges.m.b.H.

Die Hypo-Haftungs Ges.m.b.H. übernimmt die Einlagensicherungen und Anlegerentschädigungen aller Hypo-Banken.

Österreichische Raiffeisen-Einlagensicherung eGen

Die Österreichische Raiffeisen-Einlagensicherung eGen sichert gleich doppelt ab. Sie unterhält neben der Einlagensicherung und der Anlegerentschädigung auch eine eigene Solidaritätseinrichtung, die sowohl den Gläubiger als auch das Kreditinstitut (Institutssicherung) in speziellen Fällen unter die Arme greift. Die Solidaritätseinrichtung soll dann einspringen, wenn die Einlagensicherungsbestimmungen von den Raiffeisen-Banken nicht mehr erfüllt werden können.

Die Sparkassen-Haftungs AG

Auch diese Sicherungseinrichtung ist dafür da, Einlagen im eingetretenen Fall einer Insolvenz einzugreifen, und dem Sparer seine Einlagen auszubezahlen.

Volksbank Einlagensicherung eGen

Die fünfte Sicherungseinrichtung ist die Volksbank Einlagensicherung eGen. Auch sie sichert die Einlagen ihrer Kunden bis zu einer Höhe von 100.000,- Euro und nimmt die Anlegerentschädigung für Wertpapiere wahr. Dieses Institut umfasst alle Banken, die der Volksbank zugehörig sind.

INFO: Die Kontrolle darüber, ob das Gesetz zur Einlagensicherung in Österreich auch tatsächlich umgesetzt wird, hat die Finanzmarktaufsicht mit Sitz in Wien in. https://www.fma.gv.at/unternehmensdatenbank-suche/

Wie Sie im Versicherungsfall an Ihr Geld kommen

Wenden Sie sich im Versicherungsfall an die zuständige gesetzliche Sicherungseinrichtung. Geben Sie dort die Kontonummer bekannt, auf die Sie Ihre Einlage überwiesen haben möchten. Diese ist verpflichtet, innerhalb von 20 Werktagen auszuzahlen. Die Frist wird sich ab dem 1.1.2019 auf 15, ab 1.1.2021 auf 10 und ab dem 1.1.2024 auf 7 Arbeitstage verkürzen. Bezahlt wird ein Höchstbetrag von 100.000,- Euro. Die Auszahlung erfolgt nur in Euro. In anderen Währungen ist der Betrag nicht auszahlbar.

In Ausnahmefällen wird die oben genannte Frist überschritten. Gründe dafür können ein strittiger Anspruch, eine Rechtsstreitigkeit oder eine Einlage aus einer Treuhandschaft sein.

Sollte Ihre Einlage mehr als 100.000,- Euro betragen, stellen Sie spätestens 12 Monate nach Eintritt des Versicherungsfalles einen Antrag auf Erstattung. Sie erhalten höchstens 100.000,- Euro, können aber den restlichen Betrag im Insolvenzverfahren als Forderung anmelden.

Sollten Sie ein Sparbuch mit Losungswort besitzen, müssen Sie das Losungswort auch nennen können. Ansonsten wird Ihnen Ihre Einlage nicht ausbezahlt.

Sollten Sie ein Namenssparbuch besitzen, ist nur diejenige Person berechtigt, die Einlagensicherung zu erhalten, auf dessen Name das Sparbuch abgeschlossen wurde.

Wie wehren Sie sich gegen die Auszahlung eines zu geringen Betrages?

Übermitteln Sie der Sicherungseinrichtung alle Unterlagen, die Ihre getätigten Einlagen nachweisen.

TIPP: Bewahren Sie Ihre Kontoauszüge gut auf, oder speichern Sie diese sicher ab.

Die Angst vor den Liquiditätsproblemen, mit welchen die Banken europaweit zu kämpfen hatten, führte zu einer Sicherungseinrichtung, die dem Sparer innerhalb der EU wieder die Sicherheit geben soll, dass seine Einlagen in guten Händen, und jederzeit verfügbar sind. In manchen Fällen wurde sogar eine EU-weite Bankenaufsicht eingerichtet, welche die Überwachung von auffälligen Kreditinstituten übernimmt.