Kunstversicherung in Österreich

Kunstversicherung in Österreich
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Eine Kunstversicherung ist der Gruppe der Sachversicherungen zuzuordnen. Eine solche Versicherung für künstlerische Gegenstände in privaten Haushalten ist in Österreich durch eine Vielzahl von Anbietern möglich. Die Abdeckung der Versicherungsgegenstände durch die Hausratversicherung ist nicht immer vollumfänglich gegeben. So wird in vielen Fällen nur der Zeitwert ersetzt oder es werden allenfalls die Kosten für die Wiederbeschaffung von Kunstgegenständen übernommen. Wer einen umfassenden Schutz für künstlerische Gegenstände sucht, der sollte über eine entsprechende Versicherung nachdenken.

Welche Kunstversicherungen gibt es in Österreich

Einige Versicherer für Kunstwerte sollen für Privatkunden im Folgenden vorgestellt werden.

  • Allianz:
    Versichert werden kann ab einer Versicherungssumme von 100.000 €. Das Produkt heißt „Allianz Art Privat“. Inklusive der Haushaltsversicherung gibt es schon eine Versicherungssumme ab 400.000 €.
  • Artuniqa:
    Versichert werden kann ab einer Summe von 100.000 €. Das Produkt heißt „Kunst und Leidenschaft“.
  • Barta & Partner:
    Das Produkt bei Barta & Partner heißt „Haus&Kunst“. Man kann bei dieser Versicherung Hausrat und Gebäude gemeinsam versichern oder bei Bedarf auch getrennt.
  • Wiener Städtische:
    Die Wiener Städtische versichert ab einer Versicherungssumme von 100.000 €. Das Produkt heißt „Kunst in Privatbesitz“.
  • Generali:
    Die Generali Versicherung versichert inklusive der Haushaltsversicherung ab einem Wert von 400.000 €. Das Produkt heißt „Haus&Kunst“.
  • Aon Austria:
    Bei Aon Austria handelt es sich um eine Ausstellungsversicherung, die auch für Museen versichert.

Versicherungsschutz durch eine Kunstversicherung

Mit einer Kunstversicherung werden Kunstwerke und künstlerische Werke versichert. Zu künstlerischen Gegenständen rechnet man einzelne Bilder, Fotografien oder Skulpturen. Es sind dabei künstlerische Gegenstände z.B. auch Schmuck, kostbare Bekleidung wie Pelze und ebenfalls zusammenhängende Sammlungen.

Es wird die Kunst, wie ein kunstvolles, künstlerisches Handwerk verstanden, das über das normale Maß handwerklichen Könnens hinausreicht. So sind die Kunstwerke in aller Regel einzigartige Unikate. Diese sind individuell und als Einzelstücke angefertigt.

Entscheidend für eine Versicherung von solchen Kunstwerken ist, dass für diese aufgrund des materiellen und ideellen Wertes kein entsprechender Schutz durch eine Versicherung innerhalb der gängigen, normalen Haushaltsversicherung abgeschlossen ist. Künstlerische Gegenstände müssen deswegen immer und an allen Orten separat abgesichert werden. Damit begründen sich eigene Versicherungen für künstlerische Güter.
Eine normale Haushaltsversicherung deckt nicht alle Eventualitäten ab. Daher raten Experten eindringlich, für einen gehobenen Haushalt auch eine Kunstversicherung abzuschließen. Diese deckt Schäden, Diebstahl und Verlust von teuren Kunstgegenständen sehr viel eher mit ab. Beim Abschluß einer solchen Versicherung, werden häufig deutliche Auflagen bezüglich der Sicherheit des Gebäudes und der versicherten Objekte gemacht.

Weltweit sind künstlerische Werke ein sehr bedeutender Wirtschaftsfaktor. Künstlerische Gegenstände werden ausgestellt, geliehen und verliehen, gehandelt, gesammelt und versteigert. Viele Menschen sammeln Kunst- und Kulturgüter. Diese Kunstschätze müssen ausreichend gut und entsprechend hoch versichert sein. Ein Schutz durch Versicherung ist die finanzielle Absicherung gegen den Verlust durch Diebstahl und gegenüber jeglicher Sachbeschädigung. Der entstehende ideelle Schaden kann in der Regel nicht versichert werden und auch nicht geldlich beziffert werden. Der Sinn und Zweck der Versicherung ist es, den finanziellen Verlust vollumfänglich zu ersetzen.

Eine gute Kunstversicherung ist eine sogenannte „All Risk Versicherung„. Bei dieser Art von Versicherung ist alles mit inkludiert, was im Versicherungsvertrag tatsächlich nicht explizit ausgeklammert wurde. Versichert werden kann immer nur das, was dem Versicherer im Ganzen bekannt ist. Der Versicherungsumfang wird in dem Versicherungsschein, der sogenannten Polizze, detailliert beschrieben. Im Falle einer Leistung muss zunächst geprüft werden, um welchen Gegenstand es sich handelt. Deswegen muss die Versicherungspolizze fortlaufend ergänzt werden. So ist jede Änderung im künstlerischen Bestand dem Versicherer mitzuteilen. Damit sind Versicherer und Versicherungsnehmer ist einem beständigen Kontakt.
Häufig ausgeschlossen sind für die Kunstgegenstände die folgenden Gefahren bei der Versicherung:

  • kriegerische Auseinandersetzungen
  • terroristische Aktionen
  • Unruhen im Inneren