Die Gebäudeversicherung in Österreich – Unbewegliche Werte erhalten!

Die Gebäudeversicherung in Österreich – Unbewegliche Werte erhalten!
Photo by Tierra Mallorca / Unsplash

Wer davon ausgeht, die Haushaltsversicherung würde ohnehin alle Risiken bezüglich Wohnen abdecken, der hat das Kleingedruckte im Vertrag nicht gelesen. Die Haushaltsversicherung deckt nur die beweglichen Gegenstände in einer Eigentumswohnung oder in einem Wohnhaus ab. Die Wohnung oder das Haus selbst stellen rechtlich gesehen „unbewegliche Objekte“ dar, die erst durch eine zusätzliche Versicherung abgesichert werden.

An diesem Punkt kommt die Gebäudeversicherung bzw. Eigenheimversicherung ins Spiel. Der Wert des eigentlichen Gebäudes liegt nämlich meist über den Sachwert des „Inhalts“. Wer also sein Immobilienvermögen erhalten möchte, der sollte unbedingt über diese Form der Absicherung nachdenken.

Hinweis: Immobilien und Grundstücke gehören zu den beliebtesten Anlageformen der Österreicher. Diese Investitionen liegen im Vergleich statistisch sogar noch über dem berühmten Sparbuch oder dem Bausparer, der wiederum zu Immobilienvermögen führen soll.

Welche Art von Schaden deckt die Gebäudeversicherung ab?

Wenn ein Brand im eigenen Haus ausbricht, dann ist es zwar schön, wenn die Haushaltsversicherung für den teuren Fernseher zahlt, aber wenn Schäden an Holzträgern oder anderen Teilen der Bausubstanz auftreten, dann kommen diese Arbeiten ohnehin meist viel teurer und das 54 Zoll Entertainment Vergnügen ist in diesen Fällen nur ein schwacher Trost. Die Gebäudeversicherung kümmert sich aber auch um die Schäden am Gebäude selbst (im Ausmaß der Versicherungssumme). Ähnlich zu anderen Versicherungen gliedert sich der Schutz in einzelne Bausteine bzw. Bereiche:

  • Feuer
  • Sturm
  • Wasser (in erster Linie Leitungswasser)
  • Haftpflicht

Tipp: Selbstverständlich dürfen keine Schäden bewusst oder absichtlich angerichtet worden sein, damit der Versicherungsschutz greift.

  • Hinweis zum Feuerschutz: Die meisten Policen decken keine Sengschäden ab. Das sind Beschädigungen, die durch Erhitzungen hervorgerufen wurden, wobei kein eigentlicher Brand entstand (Beispiel Heizkessel).
  • Hinweis zu Sturmschäden: Beschädigungen durch Muren, Lawinen oder Felsbrocken werden von den meisten Versicherungsunternehmen nicht getragen. Gerade diese Unglücksfälle könne jedoch besonders teuer werden. Dazu zählen auch Schadensfälle die durch Bau- oder Minenarbeit hervorgerufen wurden.
  • Hinweis zu Wasserschäden: Versicherer übernehmen nicht die Kosten, die durch Witterungsschäden oder Grund- bzw. Hochwasser hervorgerufen wurden.
  • Hinweis zur Haftpflicht: Schäden die bei der Benutzung oder Verwahrung von fremden Sachen angerichtet werden, fallen selten unter die entsprechende Police. Das gilt auch für Schäden, die Familienmitglieder bzw. nahe Verwandte erleiden.

Wann zahlt die Gebäudeversicherung nun eigentlich?

Nachdem wir nun mittels einiger Hinweise die gängigsten Ausnahmen aufgezählt haben, kommen wir nun zu den Fällen in denen die Police tatsächlich effektiven Schutz für das Gebäude bietet.

  • Brände durch direkten Blitzschlag
  • Zusatzoption: Brände durch indirekten Blitzschlag
  • Schäden durch Explosionen
  • Folgeschäden durch Löscharbeiten
  • Schäden durch Stürme die Geschwindigkeiten von 60 km/h erreichen
  • Schäden durch Erdrutsche, Hagel oder Steinschlag (keine Felsblöcke)
  • Zusatzoption gegen Aufpreis: Hochwasserschäden
  • Wasserschäden, die durch wasserführende Anlagen und Maschinen hervorgerufen wurden
  • Zusatzoption: Frostschäden
  • Die Haftpflicht deckt Schadenersatzforderungen gegen den Grundstückeigner ab
  • Zusatzoption: Schäden durch auslaufendes Heizöl

Hinweis: Wie bei den meisten Versicherungsverträgen muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob keine Überversicherung oder Unterversicherung vorliegt. Werden tatsächlich die wichtigsten Risiken berücksichtigt, aber nicht zu viel bezahlt? Ein Gebäude auf einem Hang im Alpbachtal braucht wohl keine Hochwasserversicherung, aber dafür einen guten Schutz gegen Erdrutsch.

Was schützt die Gebäudeversicherung genau?

Wir beschränken uns hier auf den Wohngebäudeversicherungsbereich. Bei der Absicherung von Firmengebäuden können noch eine Vielzahl weiterer Deckungsbereiche existieren. Im Privatsektor geht es aber in erster Linie um das Wohnhaus bzw. um die Wohnung. Es kann aber auch die Garage in den Versicherungsschutz eingeschlossen sein. Je nach Police besteht sogar die Möglichkeit die eigenen Solaranlagen, Glasdächer (zB Terrassenüberdachung) oder andere Glasflächen (zB freistehender Wintergarten) mitzuversichern.

Was kostet die Gebäudeversicherung bzw. Hausversicherung?

Natürlich bestimmen zahlreiche Faktoren die individuellen Kosten dieses Versicherungsprodukts und das genaue Vergleichen der Angebote gehört immer zum Auswahlprozess.

Ausschlaggebende Fragen sind unter anderem:

  • Welcher Schutzumfang wird gewählt?
  • Welche Art von Gebäude wird versichert?
  • Wie hoch ist die Deckungssumme?
  • Welche erwähnten Zusätze sind im Spiel?

Ein allgemein anwendbarer Richtwert sind 300 Euro pro Jahr. Zu diesem Preis lässt sich ein relativ guter Schutz auf dem Versicherungsmarkt finden, um den eigenen Immobilienwert effizient zu schützen.

Tipp: Es darf aber eine zusätzliche Hausratversicherung nicht vergessen werden, die bei einem Einfamilienhaus auch nochmal diese Summe jährlich kostet.